Allgemeine Einkaufsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Dem vorliegenden Vertrag und allen künftigen Verträgen, die Waren oder Dienstleistungen zwischen den Parteien zum Gegenstand haben, liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (künftig „AEB“) zugrunde, soweit der Lieferant (Verkäufer) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie Regelungen enthalten, die die vorliegenden AEB lediglich ergänzen. Eines weiteren Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Auch die vorbehaltslose Annahme einer Lieferung in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten stellt kein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dar.

(2) Soweit im Einzelfall Abweichungen von diesen AEB vereinbart werden, gelten diese nur für den konkreten Vertrag, nicht aber für spätere Verträge.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Bestellungen und alle sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform abgegeben werden.

(2) Eine Bestellung kann nur unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Woche ab Eingang der Bestellung angenommen werden.

(3) In der Zeit vom 24.12. bis zum 06.01. des Folgejahres ist das Unternehmen des Käufers geschlossen (Betriebsferien). Diese Zeit bleibt bei der Berechnung von Fristen jeglicher Art außer Betracht.


§ 3 Lieferung

(1) Lieferungen sind mit einer Vorfrist von mindestens 24 Stunden anzuzeigen (Versandanzeige). Die Anlieferung hat von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr und am Freitag zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr zu erfolgen.

(2) Teillieferungen sind nur mit Zustimmung des Käufers zulässig.

(3) Lieferungen erfolgen frei Haus. Die Gefahr geht erst mit Übergabe an den Käufer oder an den vom Käufer bestimmten Empfänger auf diesen über.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise, die sich noch um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.

(2) Nebenkosten, insbesondere Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung, sind im vereinbarten Preis enthalten.

(3) Zahlungen des Käufers erfolgen innerhalb von 2 Wochen ab vollständiger Lieferung und Eingang der Rechnung unter Abzug von 3% Skonto.

(4) Der Käufer kommt erst nach Eingang einer Mahnung in Verzug.


§ 5 Gewährleistung und Produkthaftung

(1) Den Käufer trifft keine Untersuchungs- und Rügepflicht bei Wareneingang. § 377 HGB wird ausgeschlossen. Eingehende Lieferungen werden im ordentlichen Geschäftsgang lediglich auf Mängel überprüft, die offen zutage treten. Eine Mangelanzeige ist stets rechtzeitig, wenn die Rüge innerhalb 1 Woche nach Entdeckung des Mangels erfolgt.

(2) Der Lieferant kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist die erste Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, oder wird sie nicht unverzüglich durchgeführt, kann der Käufer den Rücktritt erklären und Schadenersatz verlangen. Einer Aufforderung zur Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung bedarf es nicht, wenn diese – insbesondere wegen besonderer Dringlichkeit – dem Käufer unzumutbar ist.

(3) Die Rechte des Käufers aus Produkt- oder Produzentenhaftung bleiben unberührt. In solchen Fällen ist der Lieferant auch zum Schadenersatz verpflichtet. Wird der Käufer deswegen von Dritten in Anspruch genommen, hat der Lieferant den Käufer von solchen Ansprüchen freizustellen.


§ 6 Ersatzteile

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens aber für die regelmäßige Lebensdauer des gekauften Gegenstandes vorrätig zu halten.


§ 7 Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Käufers.

(2) Der Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Bestellers.