Nussbaum Medien

Allgemeine Geschäftsbe­dingungen für die Bestellung individualisierter Werbemittel

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, St. Leon-Rot (nachfolgend „Nussbaum Medien" oder „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"), sofern dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bestellung und Lieferung individualisierter Werbemittel jeder Art (Printprodukte, Luftballons, Kugelschreiber, Textilien usw.), die der Auftraggeber über das Online-Bestellformular von Nussbaum Medien abschließt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Nussbaum Medien ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn Nussbaum Medien in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch Nussbaum Medien maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung individualisierter Werbemittel auf Grundlage von Vorlagen, die von Nussbaum Medien bereitgestellt werden. Die Individualisierung umfasst insbesondere die Bedruckung, Prägung oder sonstige Veredelung der Werbemittel mit Ortsnamen, Titeln oder sonstigen vom Auftraggeber im Bestellformular angegebenen Bezeichnungen.

(2) Die Gestaltung der Werbemittel erfolgt ausschließlich nach den von Nussbaum Medien vorgegebenen Vorlagen und Gestaltungsrichtlinien. Der Auftraggeber hat keine Entscheidungs- oder Änderungshoheit hinsichtlich des Designs, der Layoutgestaltung oder der grafischen Ausführung der Vorlagen. Der Auftraggeber kann lediglich die im Bestellformular vorgesehenen variablen Angaben (insbesondere Ortsnamen, Titel, Bezeichnungen) mitteilen.

(3) Art, Umfang und Ausführung der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung des Auftraggebers über das Online-Bestellformular sowie aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste von Nussbaum Medien.

(4) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm im Bestellformular angegebenen variablen Daten (insbesondere Ortsnamen, Titel, Schreibweisen) allein verantwortlich.


§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Werbemittel im Online-Bestellformular stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung der ausgewählten individualisierten Werbemittel ab.

(3) Nussbaum Medien bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Nussbaum Medien die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Ausführung der Bestellung beginnt.

(5) Nussbaum Medien ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:

  • die vom Auftraggeber übermittelten Angaben gegen geltendes Recht verstoßen,
  • die technische Umsetzbarkeit nicht gewährleistet ist,
  • begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers bestehen.


§ 4 Gestaltung und Produktion
(1) Die Gestaltung der Werbemittel erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von Nussbaum Medien bereitgestellten Vorlagen. Nussbaum Medien befüllt diese Vorlagen mit den vom Auftraggeber im Bestellformular angegebenen Ortsnamen, Titeln und sonstigen variablen Angaben.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Druckvorlagen, Logos, Grafiken oder sonstige Gestaltungselemente einzureichen. Eine Anpassung der von Nussbaum Medien vorgegebenen Vorlagen an individuelle Gestaltungswünsche des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Ein Korrekturabzug (Proof) wird dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Mit Absenden der Bestellung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der von ihm angegebenen variablen Daten (insbesondere Ortsnamen, Titel, Schreibweisen). Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, gehen zu dessen Lasten.

(4) Nussbaum Medien ist berechtigt, nach Eingang der Bestellung und Auftragsbestätigung unmittelbar mit der Produktion zu beginnen.

(5) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Absenden der Bestellung sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten möglich, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat. Nach Produktionsbeginn sind Änderungen ausgeschlossen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der aktuellen Preisliste von Nussbaum Medien ausgewiesenen Preise, die im Rahmen der Bestellung genannt werden. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020). Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und sind in der Bestellübersicht ausgewiesen.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(4) Nussbaum Medien ist berechtigt, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers Vorkasse oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Nussbaum Medien berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 6 Lieferung und Lieferfristen
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber im Bestellformular angegebene Lieferadresse.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach Eingang der vollständigen Bestelldaten sowie – soweit Vorkasse vereinbart wurde – nach Zahlungseingang zu laufen.

(3) Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren, von Nussbaum Medien nicht zu vertretenden Umständen berechtigen Nussbaum Medien, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Nussbaum Medien wird den Auftraggeber über derartige Umstände unverzüglich informieren.

(6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Nussbaum Medien berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.


§ 7 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Nussbaum Medien behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, an Nussbaum Medien ab. Nussbaum Medien nimmt diese Abtretung an.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Nussbaum Medien berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Nussbaum Medien erklärt dies ausdrücklich.


§ 9 Mängelgewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung dieser Rügefrist gilt die Ware als genehmigt.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist Nussbaum Medien nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung).

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig und werden entsprechend berechnet.

(5) Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Größe oder Ausführung gegenüber Mustern oder Abbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(6) Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers im Bestellformular beruhen (insbesondere fehlerhafte Ortsnamen, Titel oder Schreibweisen), stellen keinen Mangel der Leistung von Nussbaum Medien dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.


§ 10 Haftung
(1) Nussbaum Medien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Nussbaum Medien oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Nussbaum Medien haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nussbaum Medien oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Nussbaum Medien auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Nussbaum Medien für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie.

(6) Soweit die Haftung von Nussbaum Medien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nussbaum Medien.


§ 11 Rechte an Vorlagen und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von Nussbaum Medien verwendeten Vorlagen, Designs, Layouts und Gestaltungselemente sind urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von Nussbaum Medien. Der Auftraggeber erwirbt durch die Bestellung keinerlei Rechte an diesen Vorlagen.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Nussbaum Medien erstellten Werbemittel oder deren Gestaltung zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder Dritten zur Nachahmung zur Verfügung zu stellen, soweit dies über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Werbemittel hinausgeht.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm im Bestellformular angegebenen Ortsnamen, Titel und sonstigen Bezeichnungen keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Auftraggeber stellt Nussbaum Medien von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechten durch die Verwendung der vom Auftraggeber angegebenen Bezeichnungen gegen Nussbaum Medien geltend gemacht werden. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.


§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht.


§ 13 Datenschutz
(1) Nussbaum Medien verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von Nussbaum Medien zu entnehmen, die unter [Internetadresse einfügen] abrufbar ist.


§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Nussbaum Medien in St. Leon-Rot.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Nussbaum Medien. Nussbaum Medien ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: März 2026