Nussbaum Club und kaufinBW mit VorteilsCard

Ausführliche Antworten auf deine Fragen erhältst du hier.

Der Nussbaum Club wurde im Sommer 2017 gegründet. Er bietet unseren Lesern viele Vorteile, die über den Bezug des Amtsblattes oder der Lokalzeitung hinausgehen. Angebundene Vorteilspartner bieten Nachlässe und andere Vorteile, die als Coupon oder Gewinnspiel in den Amtsblättern und Lokalzeitungen veröffentlicht werden.

Unsere Leser sind automatisch Mitglied im Nussbaum Club und dürfen an allen damit verbundenen Aktionen, die in den Amtsblättern und Lokalzeitungen beworben werden, teilnehmen. Wenn Sie in einem Ort mit kostenpflichtigem Abonnementbezug wohnen und noch kein Amtsblatt erhalten, dann bietet es sich unbedingt an, ein Abonnement abzuschließen, um neben den attraktiven Inhalten von Vereinen, Kirchen und städtischen Einrichtungen auch von den Vorteilen unserer Vorteilspartner zu profitieren. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Abonnement: www.nussbaum-lesen.de.

Im Großen und Ganzen gibt es zwei Vorteilspartner-Gruppen:

1. Überregionale Vorteilspartner

Überregionale Vorteilspartner sind Unternehmen, die für alle unsere Leserinnen und Leser in ganz Baden-Württemberg interessant sind. Hierzu zählen beispielsweise Badewelten und Thermen, große Ausflugsziele wie z. B. Freizeitparks und Veranstalter großer Events und Messen.

2. Lokale Vorteilspartner

(aus Ihrem Ort, den Nachbarorten oder Ihrem Landkreis). Hierzu zählen das lokale Gewerbe, Freizeiteinrichtungen (z. B. Freibäder), lokale Veranstalter, Vereine usw. Also einfach jeder, der unseren Leserinnen und Lesern einen attraktiven Nachlass/ Vorteil anbieten möchte. Die Vorteile erscheinen unter anderem als Coupon in unseren Amtsblättern und Lokalzeitungen in der Rubrik „Lokale Coupons“. In manchen Regionen gibt es bereits zahlreiche lokale Vorteilspartner. In anderen wurde die Möglichkeit, Vorteilspartner zu werden, erst vor kurzem initiiert. Die Anzahl der Partner in diesen neuen Gebieten wird daher noch über die nächsten Jahre ansteigen.

Die Vorgehensweisen zur Nutzung der Coupons bzw. die Teilnahmebedingungen bei den Verlosungsaktionen oder Gewinnspielen sind direkt in den Coupons oder in den einzelnen Aktionen in den Amtsblättern und Lokalzeitungen beschrieben.

Nein, Coupons und Verlosungsaktionen werden ausschließlich in den Amtsblättern und Lokalzeitungen für alle unsere Leser veröffentlicht.

Verlosungen und Gewinnspiele: Die genauen Veröffentlichungstermine sind abhängig von der jeweiligen Aktion. Die Rubrik der lokalen / regionalen Coupons erscheint im 4-Wochen-Rhythmus (versetzt zu den überregionalen Coupons). In Orten, in denen die Ausgaben nur 14-täglich oder 4-wöchentlich erscheinen, kann es zu einem anderen Erscheinungsintervall kommen.

Die Rubrik der überregionalen Coupons erscheint im 4-Wochen-Rhythmus (versetzt zu den lokalen / regionalen Coupons). In Orten, in denen die Ausgaben nur 14-täglich oder 4-wöchentlich erscheinen, kann es zu einem anderen Erscheinungsintervall kommen.

Bei Fragen zum Inhalt des Coupons wenden Sie sich bitte direkt an den angegebenen Vorteilspartner. Gleiches gilt beispielsweise bei gewonnenen Freikarten für eine bestimmte Veranstaltung. Fragen rund um die Veranstaltung beantwortet Ihnen der Veranstalter direkt.

Durch Abgabe des Coupons beim Vorteilspartner erhält man den genannten Vorteil. Der Coupon ist damit nicht weiter nutzbar.

Dies ist von Vorteilspartner zu Vorteilspartner unterschiedlich geregelt. Sollte ein Vorteil zeitlich begrenzt sein, ist dies im Coupon vermerkt.