Politische WerbungUnsere Rolle als Medienhaus
Nussbaum Medien unterstützt politische Akteure bei der rechtskonformen Veröffentlichung von Wahlwerbung - in Amtsblättern, Lokalzeitungen und digital. Dabei beachten wir gesetzliche Vorgaben, kommunale Redaktionsstatuten und die EU-Verordnung 2024/900.
Freie Wahlen zählen in einer Demokratie zu den grundlegendsten Prinzipien. Die Wahlen stellen sicher, dass alle Bürger ihre politischen Vertreter frei und ohne Zwang wählen können - ganz gleich, ob auf kommunaler, Kreis-, Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene.
Die Amtsblätter, Lokalzeitungen und digitalen Plattformen von Nussbaum Medien leisten im Vorfeld der Wahlen einen wichtigen Beitrag zur politischen Informationsvermittlung auf ganz lokaler Ebene. Die Beiträge und Anzeigen der politischen Akteure spielen dabei eine bedeutende Rolle: Sie vergrößern das Informationsangebot und die Orientierungsmöglichkeit für die Wählerinnen und Wähler.
Gleichzeitig sind wir als Medienhaus verpflichtet, die strengen und komplexen Regeln rund um das Thema politische Werbung fest im Blick zu behalten und die Konformität aller Anzeigen und Beiträge sicherzustellen. Maßgeblich müssen wir uns hier an drei Eckpfeilern orientieren:
- An den Regeln der kommunalen Redaktionsstatuten, die meist von jeder Kommune individuell ausgestaltet und per Gemeinderatsbeschluss vorgegeben werden
- An den Einschränkungen, die sich aus dem Urteil Crailsheim II ergeben und meinungsbildende Inhalte in Amtsblättern grundsätzlich nicht zulassen
- An der EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung und der damit einhergehenden Pflicht zur Kennzeichnung der Anzeige sowie Veröffentlichung von erweiterten Informationen zur Werbebuchung
Hinzu kommen die grundsätzlichen Regeln (z.B. aus dem Wettbewerbs- oder Urheberrecht), die für alle Arten von Werbung gelten.
Die kommunikative Begleitung von Wahlen ist somit eine Chance und gleichzeitig große Herausforderung für alle beteiligten Akteure. Nussbaum Medien möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen und wird gewissenhaft auf die Feinheiten achten.
Bitte erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis: Als Verlag von über 340 kommunalen Amtsblättern liegen uns zahlreiche, teils sehr umfangreiche und oftmals stark voneinander abweichende Redaktionsstatuten der herausgebenden Kommunen vor. Wir schulen und sensibilisieren unsere Mediaberater:innen und Mitarbeiter:innen regelmäßig in der Anwendung der daraus abgeleiteten Wahlrichtlinien. Bei Unsicherheiten greifen diese auf die juristische Beratung einer auf Presserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zurück.
So stellen wir sicher, dass alle Texte, Anzeigen und Beilagen mit Wahlbezug auf der richtigen Grundlage und in Abstimmung mit den Kommunen geprüft werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn eine Prüfung im Einzelfall einmal länger dauern sollte oder zur Ablehnung Ihres Auftrags führt. Dies geschieht nicht zuletzt zu Ihrem Schutz. Denn insbesondere nach der neuen EU-Verordnung 2024/900 treffen die sog. Sponsoren und Herausgeber politischer Werbung komplizierte und weitreichende Transparenz- und Informationspflichten.
Zudem verpflichten wir uns dem Grundsatz der politischen Neutralität. Dazu gehört es, dass wir politische Anzeigen, sofern sie rechtskonform sind, auch dann veröffentlichen, wenn wir als Verlag inhaltlich eine andere Auffassung vertreten. Im Rahmen von Amtsblättern, bei denen die Kommunen Herausgeber sind, folgt dies aus dem grundgesetzlich in Art. 3 GG verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung. Aus Gründen der Einheitlichkeit wenden wir diese Grundsätze auch in Bezug auf Beilagen und für Lokalzeitungen an, die wir selbst herausgeben. Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit zur Werbung in unseren Medien allen zur entsprechenden Wahl zugelassenen Parteien und Kandidaten offenstehen muss - ausdrücklich auch dann, wenn wir als Verlag mit den Werten und politischen Zielen einer Partei nicht übereinstimmen.
Bitte beachten Sie daher VOR jeder Auftragserteilung die geltenden Grundsätze und Regeln, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.