02.12.25 Politische Werbung

Wichtige Neuregelung durch EU-Verordnung

Politische Werbung ist schon immer ein sensibles Thema - nicht zuletzt durch das Crailsheim-Urteil des Bundesgerichtshofs. Jetzt kommt ein weiterer wichtiger Baustein hinzu: die neue EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz politischer Werbung, die seit dem 10. Oktober 2025 in der gesamten EU gilt (im Folgenden „TTPW-Verordnung“).

Die Verordnung soll sicherstellen, dass Wahlen und politische Prozesse vor Manipulation durch bezahlte Werbung geschützt werden. Besonders im Fokus steht dabei sogenanntes Targeting - also die gezielte Ausspielung von Online-Werbung an bestimmte Zielgruppen anhand persönlicher Daten.

Nussbaum Medien hat in keinem seiner Kanäle jemals Targeting eingesetzt und dies auch nicht geplant. Dennoch gelten wir mit unserer bloßen Stellung als Verlag im Sinne der Verordnung als „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“, sobald wir Wahl- oder Parteianzeigen Dritter veröffentlichen.

Hier finden Sie den offiziellen Verordnungstext (EU) 2024/900 auf eur-lex.europa.eu.

Was sich für uns als Verlag ändert und was das für Kunden bedeutet

Die Verordnung verpflichtet uns und viele Medienverlage, jede politische Anzeige deutlich zu kennzeichnen und mit einem Transparenzhinweis zu versehen. Konkret heißt das:

  • Jede Anzeige muss als politische Werbung gekennzeichnet sein.
  • Zusätzlich muss ein Infokasten mit den gesetzlich geforderten Mindestangaben (z. B. Sponsor, Wahlbezug) enthalten sein, der zugleich auf eine weiterführende Transparenzseite verweist, auf der zusätzliche Informationen bereitgestellt werden.
  • Auf dieser Seite werden für jede Anzeige der Sponsor, Zeitraum, Medium, Finanzierungsquelle, Kosten der Werbung, Wahlbezug und weitere Infos offengelegt.

Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die Anzeige in Print oder Online erscheint.

Das bedeutet für Nussbaum Medien erhebliche Mehraufwände: neue Prozesse, erweiterte Systeme, zusätzliche Prüf- und Dokumentationsschritte und eine umfangreiche interne Schulung aller Beteiligten.

Für Kunden von Anzeigen mit politischer Werbung bedeutet dies: Neben der obligatorischen Buchung der Anzeige müssen künftig über ein ergänzendes Formular alle gesetzlich geforderten Angaben, wie oben aufgeführt, bereitgestellt und inhaltlich korrekt zum jederzeitigen Abruf bereitgehalten werden. 

Unsere Haltung

Natürlich könnte man als Verlag angesichts dieser Komplexität über einen vollständigen Rückzug aus der politischen Werbung nachdenken. Wir haben dazu jedoch eine klare, demokratiefreundliche Haltung:

Unsere Amtsblätter und Lokalzeitungen sind nach unserer festen Überzeugung wichtige Instrumente der demokratischen Informationsvermittlung auf lokaler Ebene. Wir sehen uns in der Verantwortung, politische Kommunikation dort zu ermöglichen, wo sie sachlich, fair und transparent stattfindet.

Wir erfüllen daher die neuen gesetzlichen Anforderungen, entwickeln die notwendigen Mechanismen und achten gleichzeitig darauf, die finanzielle Mehrbelastung für Kandidaten und Parteien so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir die zusätzlichen Kosten nicht vollständig selbst tragen können.

Eine Herausforderung, die wir gemeinsam stemmen müssen

Wir wissen, dass diese neuen Regelungen für viele eine Herausforderung darstellen:

  • Anzeigenkunden müssen mehr Informationen liefern und mit höheren Anzeigenpreisen rechnen.
  • Kommunen sind als Herausgeberinnen der Amtsblätter formal nicht verantwortlich für den Anzeigenteil, aber dennoch indirekt betroffen.
  • Unsere Entwickler-Teams müssen Systeme und Workflows anpassen.
  • Unsere Mediaberater:innen müssen die neuen Regeln erklären und ihre Kunden dabei begleiten.

Wir bitten um Verständnis, wenn Prüfungen im Einzelfall mehr Zeit beanspruchen oder eine Anzeige einmal abgelehnt werden muss, wenn nicht alle Anforderungen erfüllt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anzeigenverkauf werden intensiv geschult und handeln mit hoher Verantwortungsbereitschaft. Wo rechtliche Fragen unsere fachlichen Grenzen überschreiten, greifen wir auf erfahrene Medienrechtsexperten zurück.

Keine Auswirkung auf Weihnachtsgrußanzeigen der Parteien

Weihnachtsgrußanzeigen erfreuen sich bei unseren Anzeigenkunden großer Beliebtheit - auch bei den Ortsvereinen vieler Parteien. Dabei stellt sich die berechtigte Frage, ob solche saisonalen Grüße ebenfalls unter die TTPW-Verordnung fallen. Nach Sinn und Zweck der Verordnung sind reine Grußanzeigen politischer Organisationen nicht von der Regelung betroffen, sofern (!) sie keinerlei Bezug zu politischen Themen oder Wahlzielen haben und bestenfalls der bloßen Imagewerbung dienen. Entsprechend behandeln wir solche Anzeigen als unbedenkliche Grußbotschaften und veröffentlichen sie außerhalb der Anwendung der EU-Verordnung. Das gilt allerdings nur dann, sofern die Grußbotschaft ohne jede politische Aussage auskommt. Im Zweifel behalten wir uns vor, einen Korrekturvorschlag zu unterbreiten, damit die Grußbotschaft als unbedenklich veröffentlicht werden kann.

Weiterführende Links und Hintergründe

Die gesamten Richtlinien zum Thema politische Werbung finden Sie hier: https://www.nussbaum-medien.de/wahlwerbung

In eigener Sache weisen wir auf unsere Rolle und unser Selbstverständnis im Bereich der politischen Werbung hin: https://www.nussbaum-medien.de/politische-werbung-unsere-rolle

Wir danken allen Kommunen, Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und hoffen auf gegenseitiges Verständnis, Geduld und partnerschaftliches Miteinander, wenn wir gemeinsam die neuen Regeln umsetzen.